Parc Ganuenta

Informationen zum Check-in und Check-out
Einchecken
Zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
Auschecken
Vor 10:00 Uhr

4.1 Rücktritt vom Vertrag durch den Urlauber 4.1.1 Im Falle unvorhergesehener Umstände ist es für den Urlauber möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Er oder sein Stellvertreter hat dies vorkommendenfalls schriftlich oder telefonisch (während der Bürozeiten) Premium Parcs BV mitzuteilen. An einen Rücktritt vom Vertrag oder eine Vertragsänderung sind in den meisten Fällen Kosten verbunden. 4.1.2 Rücktritt unter Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung: Wenn die Gründe des Rücktritts möglicherweise unter die Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung fallen, hat sich der Urlauber an den Versicherer zu wenden, um sich auf diese Reiserücktrittsversicherung berufen zu können. 4.1.3 Rücktritt gemäß den (Allgemeinen) Vermietungsbestimmungen. Wenn ein (Mit- )Urlauber keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat und die Gründe des Rücktritts nicht unter die Versicherungsbedingungen im Sinne des vorstehenden Absatzes 4.1.2 fallen, wird die Reservierung gemäß den nachstehenden Bedingungen storniert. Neben den zur Zahlung fälligen Reservierungskosten und Wunschzulagen (und eventuelle Kosten einer Reiserücktrittsversicherung) ist der (Mit- )Urlauber die folgenden Beträgen geschuldet: • im Falle eines Rücktritts bis zum (exklusive) 28sten Tag vor dem Abreisetag: 30% der Reisesumme; • im Falle eines Rücktritts ab/binnen (inklusive) 28 Tagen bis zum dem Abreisetag: 100% der Reisesumme. 4.2 Rücktritt durch Premium Parcs BV 4.2.1 Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände kann Premium Parcs BV die Reservierung annullieren. Unter unvorhergesehenen Umständen und höherer Gewalt wird unter anderem, ohne sich darauf zu beschränken, verstanden: a) das Ungeeignet sein der Wohnung zur Vermietung (aufgrund von etwa:Wasserschäden, Brand, Vertragsbruch durch den Unterkunftsanbieter); b) Nicht mehr Verfügbar sein der Unterkunft (etwa infolge von: Doppelbuchungen, Insolvenz des Unterkunftsanbieters oder von Rechtswegen). 4.2.2 Premium Parcs BV benachrichtigt den Urlauber eintretendenfalls direkt telefonisch oder schriftlich. 4.2.3 Premium Parcs BV versucht, vorkommendenfalls eine gleichwertige Unterkunft gegen dieselbe Reisesumme anzubieten. Diese Gleichwertigkeit der alternativen Unterkunft beurteilt Premium Parcs BV anhand des Standorts, der Kategorie der Unterkunft und der Einrichtungen, die bei der Reservierung mitgeteilt worden sind. 4.2.4 Falls Premium Parcs BV kein passendes alternatives Angebot bereitstellen kann, oder falls der Urlauber sich mit der angebotenen Alternative nicht einverstanden erklärt, wird Premium Parcs BV die bereits vollständig oder teilweise bezahlte Reisesumme zurücküberweisen, ohne zu irgendwelchen Schadenersatzleistungen verpflichtet zu sein. 4.2.5 Premium Parcs BV haftet niemals für die Kosten eventueller Dienstleistungen, die von (Mit-)Urlauber selbst gebucht/reserviert wurden (z.B. Flugtickets, Geschäftsbedingungen 2 AGB - PARC GANUENTA - Colijnsplaat, ausgefertigt im Juni 2014, unter vorbehalt von änderungen oder schreibfehlern. Leihwagen, Fährverbindung, Busreisen, Ausflüge usw.). 4.3 Vertragsänderung 4.3.1 Nach Erstellung der Rechnung kann der Urlauber um Änderungen an der vorgenommenen Reservierung ersuchen, soweit diese nach Auffassung von Premium Parcs BV und/oder dem Unterkunftsanbieter möglich sind. 4.3.2 Im Falle der Änderung der Unterkunft finden die sich aus dem vorstehenden Artikel 4.1 ergebenden Vorschriften im Falle eines Rücktritts uneingeschränkt Anwendung, wobei bezüglich der in Artikel 4.1.3 genannten Fristen von einer Erstreservierung ausgegangen wird. 4.3.3 Soweit der Wunsch zur Vornahme einer Vertragsänderung besteht, muss der Urlauber dies Premium Parcs BV schriftlich oder telefonisch bekanntgeben. 4.3.4 Falls eine Änderung nicht möglich sein sollte, gilt die alte Reservierung. Premium Parcs BV wird dieses dem Urlauber so unverzüglich wie möglich mitteilen. 4.3.5 Wenn ein (Mit-)Urlauber aus der Reisegesellschaft verhindert ist, kann der frei werdende Platz durch eine andere Person eingenommen werden, sofern diese die sich nach dem Vertrag ergebenden Bedingungen erfüllt. 4.3.6 Soweit ein zusätzlicher Miturlauber hinzukommt, kann dies unter Umständen mit zusätzlichen Kosten einhergehen. In der Beschreibung der Unterkunft auf der Website stehen, soweit anwendbar, die jeweiligen Preise pro Person angegeben. 4.3.7 Wenn ein Urlauber verhindert ist, kann der frei werdende Platz durch jemand anderes eingenommen werden. In diesem Falle wird die Reservierung durch diese andere Person übernommen. Für derartige Änderungen gelten die sich aus dem nachstehenden Artikelabsatz 4.3.8 „Übernahme von Reservierungen“ ergebenden Bedingungen. 4.3.8 Sofern die Reservierung durch eine andere (Person oder) Gruppe vollständig übernommen wird, kann Premium Parcs BV die Reservierung ändern, falls die betreffende Unterkunft und der Unterkunftsanbieter diese Änderungen ermöglichen bzw. erlauben. Desfalls gelten folgende Bedingungen: • der Urlauber unterrichtet Premium Parcs BV schriftlich über die Übernahme; • bereits gezahlte Beträge gelten als durch die übernehmende Partei entrichtet. Die übertragende und übernehmende Partei haben dies untereinander zu vereinbaren.

Die Zahlungsanweisungen erhalten Sie vom Anbieter per E-Mail nach der Buchung.

- Die Unterkunft befindet sich in einem guten Zustand. - Wenn Sie der Meinung sind, dass dies nicht der Fall ist, sollten Sie dies unverzüglich melden - Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar pfleglich zu behandeln - Fahrzeuge dürfen nur auf den offiziellen Parkplätzen abgestellt werden. - Bei der Abreise sind Sie verpflichtet, die Unterkunft in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zu hinterlassen - Bitte räumen Sie bei der Abreise die Spülmaschine aus und entsorgen Sie die vollen Müllsäcke in den dafür vorgesehenen Behältern. Container - Die Bettwäsche muss bei der Abreise abgezogen und zusammen mit den benutzten Handtüchern abgegeben werden. Handtücher in Kopfkissenbezügen an der Eingangstür abgeben. - Alle vom Mieter oder Mitmieter verursachten Schäden am Mietobjekt sind bei der Abreise zu melden und sofort zu bezahlen. - Am Abreisetag muss die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein. - Für alles Weitere verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie unter Allgemeine Geschäftsbedingungen finden können. Wenn die Spülmaschine nicht ausgeräumt, die Betten nicht abgezogen und die Mülltonnen nicht nicht geleert, ziehen wir Geld von Ihrer Kaution ab.

Wir haben die häufig gestellten Fragen aufgelistet.

  • Kann ich mein Elektroauto bei Ihnen aufladen?
    An einer Reihe von Unterkünften können Sie Ihr Elektroauto mit einer Ladekarte aufladen. Sie können diese Unterkünfte über unsere Karte buchen. Wenn Ihre Unterkunft nicht über eine Ladestation verfügt, können Sie Ihr Elektroauto auch in Colijnsplaat aufladen. Diese Ladestationen befinden sich in fußläufiger Entfernung von unserem Park.
  • Verfügt jede Unterkunft über ein Treppengitter?
    Die meisten Villen sind mit Treppengittern ausgestattet. Wenn Sie eine Frage dazu haben, wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption.
  • Was ist mit der Kaution?
    Wir verlangen eine Kaution für unsere Wohnungen und Villen. Wenn alles in Ordnung ist nach Ihrer Abreise werden wir es Ihnen zurückgeben. Die Kaution für die 4-Personen-Wohnungen beträgt: € 150,- Kaution für Villen für 4 und 6 Personen: € 200,- Kaution für Villen für 8 Personen: € 300,- Kaution für die Villen für 10 Personen beträgt: € 400,- Kaution für 12 Villen mit Hallenbad: € 700,-

Wir bitten Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

Laden Sie die Bedingungen herunter [PDF]